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Ph.D. /Doktorgrade

Ein Ph.D. /Doktorgrad wird durch den Abschluss eines Ph.D. -Studiums/Doktoratsstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten erlangt und kann auch nur von diesen vergeben werden. Grundsätzlich kann ein Ph.D. -Studium/Doktoratsstudium nur aufbauend auf einem Master -Studium bzw. Magisterstudium begonnen werden ( ISCED - Level 7). Das Ph.D. -Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst eine, von der Universität festgelegte Anzahl von zu erbringenden ECTS -Punkten. Die zu erbringende Zahl an ECTS -Punkten bestimmen die öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten selbst.

Im Rahmen eines Ph.D. -Studiums/Doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen jedenfalls die Abfassung einer Dissertation vorgesehen. Darüber hinaus können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten die Absolvierung eines Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen bzw.  eine Defensio der Dissertation verlangen.

Ph.D. -Grade werden dem Namen nachgestellt, Doktortitel werden dem Namen vorangestellt. Ein verliehener Titel kann, muss aber nicht geführt werden.

Weitere Informationen zu " Ph.D. /Doktorgrade an öffentlichen Universitäten sowie an privaten Universitäten " finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

  • Öffentliche Universitäten (→ BMBWF )
  • Auflistung aller akademischen Grade (→ BMBWF )
  • Privatuniversitäten (→ ÖPUK )

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von UhuBubu » 20.01.2018, 20:11

Re: Darf ich mich als PhD "Doktor" nennen?

Beitrag von flip » 21.01.2018, 15:46

Beitrag von Wierus » 21.01.2018, 19:06

Beitrag von flip » 21.01.2018, 19:44

Wierus hat geschrieben: Warum sollte das in D anders sein?

Beitrag von Wierus » 21.01.2018, 20:13

flip hat geschrieben: Jill Stein hat keinen PhD, sondern einen MD. Es ist üblich, Ärzte mit Doktor anzussprechen. Ob man jetzt seinen Twitteraccount damit aufhübschen muss, fällt eher in die Kategorie Geltungsucht. Vielleicht war Jill Stein, MD schon vergeben und sie ist deswegen blau angelaufen.
flip hat geschrieben: Wierus hat geschrieben: Warum sollte das in D anders sein?
Senatskanzlei Berlin hat geschrieben: 18. Ich habe in den USA einen “Ph.D.” erworben. Wie kann ich diesen Titel in Berlin führen? Wenn der Ph.D an einer Universität der USA erworben worden ist, die auf der Carnegie-Liste als “Research University” geführt wird, können Sie den amerikanischen Ph.D. hier in der Form “Dr.” ohne Fachzusatz und ohne Herkunftszusatz führen. Dasselbe gilt für Doktortitel aus Japan, Israel, Australien und Kanada. Sie können diese Titel allerdings auch in der Originalform führen. Wenn es sich um einen amerikanischen Ph.D. handelt, der von einer Universität stammt, die nicht als “Research University” geführt wird, können Sie den Titel in der Form “Ph.D.” mit Herkunftszusatz führen.

Beitrag von flip » 21.01.2018, 20:18

Beitrag von Wierus » 21.01.2018, 20:51

LMU München hat geschrieben: § 2 Akademischer Grad 1 Die Medizinische Fakultät verleiht denjenigen, die diesen Promotionsstudiengang erfolgreich abgeschlossen haben, den akademischen Grad „Doctor of Philosophy“ (abgekürzt: „Ph.D.“). 2 Inhaber des nach Satz 1 verliehenen Grades „Doctor of Philosophy (Ph.D.)“ können diesen alternativ auch in der abgekürzten Form „Dr.“ führen.
Universität Heidelberg hat geschrieben: Das MD/PhD Programm ermöglicht besonders begabten Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät Heidelberg, im Rahmen einer naturwissenschaftlichen Zusatzausbildung die Promotion zum Dr. med. und Dr. rer. nat. Die Medizinische Fakultät unterstützt das MD/PhD Programm jährlich mit bis zu 6 Stipendien.
Graduiertenschule Bayreuth hat geschrieben: Führung des Titels Der Titel Ph.D. wird hinter dem Namen geführt, zum Beispiel Franziska Mustermann, Ph.D. Entsprechend der gängigen wissenschaftlichen Konvention wird ein Ph.D. als Dr. angesprochen und der Grad wird wahlweise auch in dieser Form geführt.

Beitrag von Dell » 21.01.2018, 23:05

Beitrag von Sebastian » 21.01.2018, 23:22

§ 69 Verleihung und Führung von Graden und von Bezeichnungen (1) Grade dürfen nur verliehen werden, wenn innerstaatliche Bestimmungen es vorsehen. Bezeichnungen, die Graden zum Verwechseln ähnlich sind, dürfen nicht vergeben werden. (2) Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. (...)

Beitrag von Wierus » 22.01.2018, 00:06

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COMMENTS

  1. Ph.D./Doktorgrade

    Ph.D. /Doktorgrade. Ein Ph.D. /Doktorgrad wird durch den Abschluss eines Ph.D. -Studiums/Doktoratsstudiums an österreichischen öffentlichen Universitäten oder Privatuniversitäten erlangt und kann auch nur von diesen vergeben werden. Grundsätzlich kann ein Ph.D. -Studium/Doktoratsstudium nur aufbauend auf einem Master -Studium bzw.

  2. Darf ich mich mit deutschem PhD "Doktor" nennen

    Ich habe hierzu unterschiedliche Angaben gefunden: Aussage 1: "Ein in der EU erworbener Doktorgrad kann in Deutschland als Doktor ohne Zusatz geführt werden". Ergo: ich erwerbe einen PhD an einer deutschen Uni -> ist also in der EU und ich kann mich "Dr. M. Mustermann" nennen. ABER, es gibt auch Aussage 2: "Ein in Deutschland erworbener ...